Der »eingebaute« Kunde und die unmögliche Zahlung •
Der 23. Fall
Wie eine zu früh verschickte Rechnung viel Verwirrung und noch mehr Irritationen bei Ihrem Kunden auslösen kann, beschreibt dieser Fall.
Der Urlaub steht an. Vorfreude pur auf Entspannung, Erholung und Seele baumeln lassen. Wir buchen über einen großen Reiseveranstalter. Die Anzahlung geschieht problemlos und pünktlich über das Online-Portal des Veranstalters.
Etwa einen Monat vor Abreise erhalten wir dann die E-Mail mit der Rechnung und der Bitte um Bezahlung des restlichen Betrages. Als Frist zur Bezahlung werden uns zwei Wochen genannt. Wie schon bei der Anzahlung wollen wir das Online-Portal zur Zahlung nutzen.
Ich rufe die Webseite auf und gebe meine Daten zur Anmeldung ein.
Die Reiseübersicht erscheint, aber kein Hinweis auf die ausstehende Zahlung. Also wechsele ich zum Bereich »Zahlungshistorie«. Dort ist bereits die erfolgreiche Buchung der Anzahlung vermerkt. Doch zur Bezahlung des restlichen Betrags finde ich keine Angaben. Hm, seltsam. Ich rufe die Zahlungsmaske auf und gebe die entsprechenden Daten ein und drücke den Button, der die Zahlung auslösen soll.
Es erscheint allerdings keine zweite Maske zur Eingabe des zweiten Merkmals zur Zwei-Faktor-Authentifizierung, sondern eine Fehlermeldung: »Zur Zeit nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.«
Ich versuche es eine halbe Stunde später, eine Stunde später und am folgenden Tag. Immer wieder mit dem gleichen Ergebnis: »Zur Zeit nicht möglich. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.«
Das kann doch nicht sein, denke ich und beschließe, den Reiseveranstalter telefonisch zu kontaktieren.
Die Dame, mit der ich spreche, ist sehr nett und schaut sich den Vorgang an. Nach einiger Zeit der Recherche sagt sie: »Nun weiß ich, was los ist: Die Online-Zahlungsfunktion ist erst am Fälligkeitsdatum möglich.«
»Wie bitte? Ich kann nur an diesem einen Tag online bezahlen?«
»Ja, Überweisungen sind laufend möglich, aber die Online-Zahlung nur an diesem Datum – das sagt zumindest unser System.«
»OK«, sage ich resigniert, »dann lege ich mir die Zahlung für diesen Tag auf Wiedervorlage. Vielen Dank!«
Ich bin verwirrt. Das kann es doch nicht sein. Die moderne Form der Zahlung für eine Reise nur an einem Tag – und das ist dann auch noch genau der Fälligkeitstag? Eigenartig.
Nach dem darauffolgenden Wochenende traue ich mich noch einmal in die Zahlungshistorie unserer Reise. Und wundere mich. Denn unter der bestätigten Anzahlung finde ich eine neue Zeile für die nun dort aufgeführte Restzahlung. Am Ende dieser Zeile prangt ein Button. »Bezahlen«. Ich klicke darauf und gelange in den bereits von der Anzahlung bekannten Online-Zahlungsprozess. Dort kann ich die Restzahlung dann problemlos durchführen und wir freuen uns auf die erholsamen Tage unter der Sonne. Ein irritierendes Gefühl des Unwohlseins bleibt dennoch…
Was ist passiert?
Hier gab es ganz offensichtlich ein Prozessproblem zwischen dem Auslöser für die E-Mail mit der Rechnung und dem Finanzsystem, das die Zahlung entgegennehmen soll. Sinnvollerweise wird das Finanzsystem durch den erfolgreichen Versand der E-Mail mit der Rechnung getriggert, damit es simultan auf »Zahlungsempfang« eingestellt ist. Hier schlief das Finanzsystem noch und war erst einige Tage später empfangsbereit.
Der Tipp des »eingebauten« Kunden
Wieder einmal sind verschiedene Prozessschritte bei einem Kundendialog nicht gut aufeinander abgestimmt. Eine E-Mail mit einer Rechnung und einer Zahlungsfrist zu versenden, aber gleichzeitig nicht die Möglichkeit zur (Online-)Zahlung zu eröffnen, ist kein guter Stil und erzeugt erwartbare Irritationen beim Empfänger, die zu mehr Aufwand (Nachfragen der Kunden, interne Klärungen bei Ihnen, externe Erläuterungen für die Kunden und anderes mehr) – auch bei Ihnen als »Verursacher«! – führen. Prüfen Sie Ihre Prozesse im Kundendialog, und zwar alle! Wenn Sie eine Rechnung verschicken, sollte Ihr Finanzsystem mit dem Zeitpunkt des Versands auf »Empfang« gestellt sein – auf allen Zahlungskanälen, die Sie dem Kunden möglich machen. Denn neben der Verwirrung stiften Sie gegebenenfalls auch einen Vertrauensverlust bei den Kunden und geben ihnen damit den Anlass für die Suche nach alternativen Anbietern.
Grafik: Mohamed Hassan/pixabay
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